Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden, in Kraft getreten. Seither ist Facebook für Unternehmen eine Baustelle, wenn es um das Thema Datenschutz geht.
Der Grund: Fanpagebetreiber für Fanpages sind beim Thema Datenschutz mitverantwortlich. Deswegen mussten sie mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abschließen. 
Jetzt beschloss die Datenschutzkonferenz (DSK) erneut, dass der Betrieb von Fanpages rechtswidrig ist. Die abgeschlossene Vereinbarung halten die Datenschutzbehörden für nicht ausreichend, weil Facebook sie und ihre Besucher nicht genug darüber aufklärt, wie deren Daten verarbeitet werden und sie nicht genug Mitspracherechte bei der Verarbeitung der Daten der Fanpagebesucher haben.Die DSK fordert Facebook nun zur Nachbesserung auf. 

Unsere Empfehlung:

Facebook ist nun wieder in der Zugpflicht, während wir, die Fanpagesbetreiber, erstmal nur in der Zuschauerrolle bleiben. 
Jetzt heißt es ruhig bleiben und abwarten. Sehr wahrscheinlich arbeitet Facebook bereits mit Hochdruck an einer Lösung.
Wir sind gespannt und werden Euch selbstverständlich über den weiteren Verlauf informieren.
Den Beschluss findet Ihr unter:  https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190405_positionierung_facebook_fanpages.pdf