ACHTUNG: Abmahngefahr für Fanpagebetreiber!
Seit einiger Zeit bietet Facebook seinen Nutzern an, auf ein neues Layout zu wechseln. Wechselt ein Nutzer auf das neue Design, gibt es ein Problem für Fanpagebetreiber: Dem Nutzer wird auf geschäftlichen Fanpages in diesem Fall die Rubrik „Impressum“ nicht mehr angezeigt. Auch die auf der Profilseite unter „Info“ hinterlegte Verlinkungen werden nicht mehr als klickbarer Link dargestellt. Infolgedessen besteht eine Abmahngefahr für den Betreiber.
 
Da Fanpagebetreiber nicht steuern können, ob ihre Seite von einem Facebook-Nutzer, der das alte oder einem Nutzer, der das neue Facebook-Design aktiviert hat, aufgerufen wird, muss für dieses Dilemma eine vorübergehende Lösung gefunden werden, bis Facebook das Impressum auch im neuen Layout wieder hinterlegt. 
 
Unsere Empfehlung:

Wir empfehlen in den Profilinformationen unter der Rubrik „Webseite eingeben“ einen sprechenden Link auf ein vollständiges Impressum außerhalb von Facebook zu hinterlegen. Wichtig dabei, dass das Wort „Impressum“ im Rahmen des Links  als Bestandteil verwendet wird, da nur so sichergestellt werden kann, dass ein Betrachter die Verlinkung des Impressums auch wie von § 5 TMG gefordert leicht erkennen kann.