Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Websitebetreiber für eine eingebundene “Gefällt mir”-Schaltfläche (auch bekannt als “Like-Button”) neben Facebook nach der DSGVO mitverantwortlich sind (EuGH, 29.07.2019 – C-40/17, Pressemitteilung). Ebenso bedarf der Einsatz der “Gefällt mir”-Schaltfläche einer Einwilligung und vollständiger Datenschutzinformationen. Dies gilt auch für andere Plugins-, Online-Marketing und Tracking-Tools. Verstöße sind abmahnbar.

Das bedeutet konkret:

  • Ihr solltet unbedingt Cookie-Opt-In-Banner nutzen. Alle Plugins, Embeddings, Tracking-Tools und vergleichbare Dienste dürfen vor der Einwilligung nicht aktiv sein.
  • Aktualisiert eure Datenschutzerklärung entsprechend und informiert über alle eingesetzten Dienste.
  • Wenn Ihr einem Dienst erlaubt die Daten der Besucher eurer Website oder eines Onlineprofils (z.B. Fanpage) zu erheben, seid ihr automatisch für die Erhebung und Übermittlung mitverantwortlich. Ihr könnt also auf Auskunft, Schadensersatz oder Bußgelder im gleichen Umfang wie Facebook belangt werden!

 

Unsere aktuelle Empfehlung: Verzichtet zur Sicherheit auf überflüssige Plugins und Einbindung von Tools in Webseiten!